Einhaltung der Eichpflicht

Das Mess- und Eichgesetz verlangt, dass Messgeräte zur Bestimmung der thermischen Energie (Wärmemengenzähler) und der Durchflussmenge (Wasserzähler) geeicht sein müssen, wenn sie im geschäftlichen Verkehr Verwendung finden. Durch die Konformitätsbewertung gemäß europäischer Messgeräterichtlinie (MID) wird die vom Gesetzgeber geforderte Messgenauigkeit von Messgeräten sichergestellt und dokumentiert. EXTERN ist von allen Herstellern unabhängig und wählt nur getestete Qualitätsprodukte aus. Wir rüsten Sie nur mit Messtechnik aus, die Sie wirklich benötigen. Lassen Sie sich von uns beraten!

Durchführung des Eichaustauschs

Wir rüsten nach Absprache Ihre Liegenschaft mit modernsten, neugeeichten Messgeräten zur verbrauchsabhängigen Erfassung von Heiz- und Wasserkosten aus. So sorgen wir für eine rechtssichere Abrechnung Ihrer Liegenschaft. Weiterhin prüfen wir die Einbausituation und weisen auf eventuelle Mängel hin. Moderne Funkmessgeräte mit dem interoperablem OMS-Standard eröffnen vielfältige Vorteile – vor allem das Auslesen der Daten erfolgt ohne Betreten der Wohnung, wodurch die Nutzer nicht anwesend sein müssen. Mithilfe von Gateways lässt sich diese Messtechnik auf Fernauslesung aufrüsten, um die zukünftigen gesetzlichen Anforderungen über monatliche Verbrauchsinformationen zu erfüllen.

Kauf oder Miete

Neben der klassischen Kaufvariante können Sie die benötigten Mess- und Verteilgeräte auch bequem und kostengünstig von uns mieten. Wir überlassen Ihnen die Geräte für die gesamte Vertragslaufzeit und halten sie funktionstüchtig. Bei Mängeln, die Sie nicht verursacht haben, wird das Gerät kostenlos gewechselt. Alle Vereinbarungen werden in einem Mietvertrag festgehalten. Im Regelfall orientiert sich die Vertragslaufzeit an den technischen Rahmenbedingungen der Mess- und Verteilgeräte, also beispielsweise an den Eichfristen oder der Haltbarkeit der Batterien.

Die Mietraten werden jeweils am Anfang des Abrechnungszeitraumes fällig und sind umlagefähig. Dies bedeutet: Sie erhalten diese Kosten im Rahmen der Abrechnung von Ihren Mietern wieder zurück.

Vorteile der Gerätemiete

  • kalkulierbare Kosten während der Laufzeit

  • umlegbare Kosten der Miete in der Abrechnung

  • Vermeidung von hohen Einmalkosten

  • eichrechtlich immer auf dem neuesten Stand

  • kostenloser Ersatz bei Defekten oder Mängeln (die Sie nicht zu verantworten haben)