Die “Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten” stammt aus dem Jahr 1981 und war eine Folge des Energieeinsparungsgesetzes. Sie wurde 1984, 1989, 2008 und 2021 novelliert und stellt die rechtliche Grundlage und das Regelwerk zur Durchführung der jährlichen Heizkostenabrechnung dar. In ihr sind die Grundsätze der Abrechnungsmethode vorgeschrieben, aber auch zulässige Messgeräte, umlagefähige Kostenarten sowie etliche Spezialfälle.

Link zur novellierten HeizkostenV