elektronische Heizkostenverteiler: Heizkörperventil zugedreht aber EHKV zählt trotzdem
Für weiterführende Informationen klicken Sie hier.
Für weiterführende Informationen klicken Sie hier.
Erklärungen zur IdA anhand eines Beispiels finden Sie hier. Informationen in der Abrechnung gemäß § 6a Abs. 3 Nr. 2 u. 3 HeizkostenV Kontaktinformationen zu Einrichtungen, bei denen Sie sich Informationen über angebotene Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung, Endnutzer-Vergleichsprofile und objektive technische Spezifikationen für energiebetriebene Geräte einholen können: www.verbraucherzentrale-energieberatung.de www.dena.de (Deutsche Energie-Agentur) www.vzbv.de (Verbraucherzentrale Bundesverband) Wenn Sie sich über die Möglichkeit der Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens informieren möchten, finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Justiz oder unter www.verbraucher-schlichter.de eine Liste der Verbraucherschlichtungsstellen.
Durch Berühren bzw. Drücken (1 Sekunde) der unten abgebildeten Tasten können Sie die elektronische Anzeige wieder sichtbar machen (beispielhafte Abbildungen).
Die elektronische Anzeige des Messwertes kann aufgrund des im Messgerät hinterlegten Energiesparmodus zeitweise nicht zu sehen sein. Hiermit wird die Batterielaufzeit verlängert, damit das Gerät während der Vertragsdauer funktionsfähig bleibt. Die Erfassung der Messwerte ist aber auch bei ausgeschaltetem Display weiterhin sichergestellt.
Das Submetering-Gateway liest monatlich die Daten der Messgeräte aus und sendet mit einer SIM-Karte die Daten einzelverschlüsselt an den Hersteller des Submetering-Gateways. Von dieser Herstellerplattform werden die Daten anschließend auf einem Server unserer Softwarefirma abgelegt. Unser E-Service holt die Daten automatisch 1x täglich dort ab, dieser Abruf ist aber auch manuell möglich.
Die Datenübertragung der Messwerte an das Submetering-Gateway erfolgt auf Grundlage der wM-Bus (wireless M-Bus) bzw. OMS-Technologie. Dieser kabelungebundene Kommunikationsweg von einem OMS-Gerät (z. B. einem Wasserzähler) und dem im Gebäude installierten Kommunikationssystem (Submetering-Gateway) ist in beide Richtungen möglich. Das Submetering-Gateway befindet sich in der Regel im Treppenhaus des Gebäudes. Die verwendete Funkfrequenz ist 868 MHz. Die Signalstärke variiert in Abhängigkeit vom Einbauort der Geräte. Bei der Montage der Gateways wird darauf geachtet, dass zum einen so wenig wie möglich Geräte angebracht werden und zum anderen nur an Montageorten, an denen keine signifikanten Schäden an originaler Bausubstanz oder Erscheinungsbild [...]
Eine Übersicht zu häufig gestellten Fragen + Antworten finden Sie hier.
Kann der anteilige Wärme- oder Warmwasserverbrauch von Nutzern für einen Abrechnungszeitraum wegen Geräteausfalls oder aus anderen zwingenden Gründen nicht ordnungsgemäß erfasst werden, ist er vom Gebäudeeigentümer auf der Grundlage des Verbrauchs der betroffenen Räume in vergleichbaren Zeiträumen oder des Verbrauchs vergleichbarer anderer Räume im jeweiligen Abrechnungszeitraum oder des Durchschnittsverbrauchs des Gebäudes oder der Nutzergruppe zu ermitteln. Der so ermittelte anteilige Verbrauch ist bei der Kostenverteilung anstelle des erfassten Verbrauchs zu Grunde zu legen. Beträgt die Fläche der fehlenden Wohnungen mehr als 25 % der Gesamtfläche, muss die Abrechnung nach Quadratmetern erfolgen.
Elektronische Heizkostenverteiler als Einfühlergeräte messen die Oberflächentemperatur der Heizfläche des Heizkörpers am Montageort des Gerätes und setzen die Raumtemperatur fest mit 20 °C an. Zweifühlergeräte nehmen zusätzlich zur Oberflächentemperatur auch den Wert der Raumluft auf, um den tatsächlichen und genaueren Wert der Übertemperatur zu ermitteln. Der Raumtemperatursensor befindet sich meist an der dem Heizkörper abgewandten Seite im Innern der elektronischen Heizkostenverteiler. Denkbar und in Ausnahmefällen zwingend ist die Montage des Raumluftsensors in geeigneter Entfernung vom Heizkörper als sog. Fernfühler. Wir verbauen standardmäßig Zweifühlergeräte.
Warm- und Kaltwasserzähler sowie Wärme- und Kältezähler unterliegen einer gesetzlichen Eichpflicht im Zeitraum von jeweils sechs Jahren. Falls ungeeichte Zähler vorliegen, dürfen in der Abrechnung die Kosten nur nach Wohn-/Nutzfläche verteilt werden.