Zu den Grundkosten zählen z.B. die Bereitstellungskosten für Warmwasser, Wartungskosten, Rohrleitungsverluste und Kosten, die auch ohne Wärmeabnahme in einer Wohnung entstehen.
Der Grundkostenanteil für die Heizung und die Warmwasserbereitung liegt zwischen 30% und 50% gemäß HeizkostenV. Dies ist abhängig von der Bauweise des Gebäudes. Die Verteilung dieser Kosten nach m² bzw. der Nutzfläche dient dazu, dass z. B. auch bei Nullverbrauch jeder Nutzer einen Anteil zu zahlen hat und somit ein gewisser Ausgleich geschaffen wird.
Gleichzeitig wird damit ein Ausgleich zu ungünstigeren gelegenen Wohnungen geschaffen (Dachgeschoss, Kellerwohnung oder Randwohnung). Die Festlegung des Prozentsatzes macht der Eigentümer, welcher in der Regel auch für die angefallenen Grundkosten bei leerstehenden Wohnungen aufkommt.